Allgemeine Geschäftsbedingungen

In diesen Geschäftsbedingungen wird suits-smokingverleih-berlin, Inhaber Sylvester Talarn Drago, im weiteren Verlauf als Vermieter genannt und der Kunde, der Waren mietet, als Mieter genannt.

  1. Der Verleih von Kleidungsstücken erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der Mietgebühr in bar oder per Kartenzahlung.
  2. Eine fachgerechte Beratung von 30 Minuten ist kostenfrei und wird maximal bei 2 Personen in einem Beratungstermin vorgenommen.
  3. Nach Absprache kann die Beratung auch außerhalb unserer Geschäftsräume stattfinden, die Zusatzkosten dafür berechnen sich individuell nach Aufwand.
  4. Der Vermieter ist nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, Passform und Sitz auf den Mieter anzupassen, haftet aber nicht für eventuelle auftretende Fehler, dabei richtet sich der Vermieter nach den Angaben des Mieters und den Maßen einer Größentabelle.
  5. Der Vermieter steht für Nachteile nicht ein, die dem Mieter daraus entstehen, dass einzelne angeforderte-auf dem Lieferschein angegebene oder nicht angegebene – Gegenstände versehentlich nicht mitgeliefert wurden.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, seine Personalien vollständig und richtig anzugeben, es erfolgt eine Kopie des Personalausweises sowie die pro forma Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung.
  7. Bei Reservierungen wird der Mietpreis zzgl. einer eventuellen Reservierungsgebühr vorab fällig. Werden die vereinbarten Leihartikel nicht zum vereinbarten Ausleihtermin abgeholt, verfällt die bezahlte Leihgebühr.
  8. Soweit nichts anderes vereinbart wurde beträgt die Mietzeit bis zu drei Werktagen.
  9. Die Mietgegenstände werden auf passgerechten Bügeln und in Kleidersäcken übergeben, diese sind ebenfalls nur eine Leihgabe und werden bei Nichtrückgabe mit einer zusätzlichen Gebühr von 10,- Euro berechnet.
  10. Die Mietgengenstände dürfen nur für den vertragsgemäßen Gebrauch benutzt werden. Der Verleih an Dritte und die Abänderung von Mietgegenständen sind nicht gestattet und verpflichten zum Kauf der Mietgegenstände zu dem im Mietvertrag ausgewiesenen Verkaufswert.
  11. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Mietgegenstände die Geschäftsräume des Vermieters verlassen, und endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände dorthin. Das Rückgabe Datum entspricht nicht dem Datum der ordentlichen Kontrolle des Mietgegenstand. Folgekosten können bis zu 7 Tagen nach Rückgabe der Artikel angezeigt werden.
  12. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder die Transportperson haftet der Mieter persönlich für den Verlust oder die entstandenen Mängel der Mietgegenstände. Wenn der Mieter die Mietgegenstände einem Dritten überlässt, so haftet er auch für die Schäden oder den Verlust, den der Dritte zu vertreten hat. Der Mieter haftet für Beschädigung in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung in Höhe des im Mietvertrag ausgewiesenen Verkaufswert.
  13. Die Mietgegenstände sind von seitens des Vermieters nicht versichert.
  14. Die Mietgegenstände sind während der Mietzeit sorgfältig zu behandeln und nach Gebrauch in mangelfreiem Zustand zurückzuliefern.
  15. Die Mietgegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Abholung etwaige Mängel anzeigt. Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.
  16. Mit seiner Unterschrift auf der Reservierung / Mietvertrag erkennt der Mieter die oben aufgeführten Vertragsbedingungen an. Der Mietvertrag ist auch ohne Unterschrift des Vermieters gültig.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Berlin.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.